Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 11.08.1999 - 9 K 1075/99 Kg |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung des überzahlten Kindergeldes; Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten; Einspruch gegen eine Kindergeldfestsetzung; Einspruch gegen die Rückforderungüberzahlten Kindergeldes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 01.08.1995 - VII R 80/94
Voraussetzungen für einen Rückforderungsbescheid - Prüfungspflicht des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 11.11.1994 - VII B 129/94
Bestehen einer gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95
Wird bei Zusammenveranlagung der Erstattungsanspruch nur eines Ehegatten …
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- BFH, 12.04.1994 - VII B 278/93
Rückforderung von Vorsteuerbeträgen (§ 37 AO )
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.12.1988 - VII R 206/83
Bei einer Abtretung richtet sich ein etwaiger Rückforderungsanspruch des FA - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 02.02.1995 - VII R 105/94
Leistungsempfänger bei rechtsgrundloser Steuererstattung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 14.09.1993 - VII R 3/93
Verzicht auf die Steuerbefreiung von durch Eigentumswohnungen erzielten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 09.04.1991 - VII B 168/90
Öffentlich-rechtliche Natur des Rückforderungsanspruches - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 14.02.1989 - VII R 55/86
Rückforderung einer an einen Zessionar ausgezahlten Einkommenssteuererstattung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.02.1994 - VII R 129/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00
Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel; …
Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und das FA seine Leistung mit dem Willen erbringt, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Zahlungsempfänger, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO 1977 anzusehen (BFH-Beschluss in BFHE 146, 229, BStBl II 1986, 511, Urteil in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223; vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 11. August 1999 9 K 1075/99 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 1206).